Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - 30.06.2017
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Vor fünf Jahren verabschiedet der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung dasjenige Gesetz, das die Eheschließung in Deutschland auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich machte. Damit war ein wichtiger Meilenstein bei der Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Menschen in diesem Land erreicht. Dem waren intensive parlamentarische und auch gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen vorausgegangen. Der Gesetzentwurf stammte aus dem Jahr 2015 und wurde unverändert verabschiedet. In Kraft trat das Gesetz dann am 1. Oktober 2017.
Die sog. Eheöffnung wird von einer breiten gesellschaftlichen und mittlerweile auch parlamentarischen Mehrheit getragen. Trotzdem gibt es immer noch politische Akteure, die das Rad wieder zurückdrehen möchten. Faktisch stehen solchen Bedenkenträger*innen über 250.000 Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare von 2018 bis Ende 2020 gegenüber.